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IG-Klettern Frankenjura & FichtelgebirgeZeitlich befristete Kletterverbote wegen Vogelschutz![]() Wer redet noch über Knut und Flocke? Spätestens ab dem 01.02. gelten an verschiedenen Felsen der Fränkischen Schweiz wieder die hinreichend bekannten, zeitlich befristeten Kletterverbote. Die betroffenen Felsen sind der nachfolgend angeführten Liste zu entnehmen. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich einige Neuerungen. Von der Liste gestrichen werden konnte erfreulicherweise die "Oma Eichler Wand" (= Breitenberg Aussichtsfels) bei Gößweinstein. Gesperrt ist wegen des Bruterfolgs im vergangenen Jahr die Heldwand. Außerdem wurde neben der Norisbaba auch ein Kletterverbot für die Anna Fritz Ged. Wand verfügt. Am Roten Fels im Pegnitztal wurde, wie schon im vergangenen Jahr, neben dem linken Wandteil zunächst auch die mittlere Wandpartie gesperrt. Sowohl am Roten Fels, wie auch an Norisbaba/Anna Fritz Ged. Wand wird die Sperrung räumlich weiter eingeschränkt, wenn feststeht, welcher Brutplatz besetzt ist. Neu aufgenommen in die Liste wurden außerdem die Äpfelbacher Wand und der Schwedenfels. Erstmals fand in diesem Jahr im Vorfeld der Brutzeit am 25.01.2008 ein Treffen von Vertretern des Vogelschutzes und Vertretern der Kletterverbände statt. Bei dem in ausgesprochen guter Atmosphäre abgelaufenen Gespräch wurden die unterschiedlichen Felslisten abgeglichen und über das weitere Vorgehen diskutiert. Von Seiten des LBV wurde bestätigt, dass die bisherige Vorgehensweise mit flexiblen, zeitlich befristeten Sperrungen eine gute Lösung darstellt. Zugesichert wurde ferner, dass im Falle eines frustranen Brutversuchs oder falls ein Brutplatz nicht besetzt werden sollte eine vorzeitige Aufhebung des Kletterverbots geprüft wird bzw. erfolgt. Angeregt wurde von den Kletterverbänden auch, einige Kletterverbote auf Ihre Stichhaltigkeit zu prüfen. So z.B. am Röthelfels, wo mittlerweile langjährig ein anderer Brutplatz besetzt ist. Letzteres betreffend wurde bereits mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen, eine Antwort wird in Kürze erwartet. Nochmals wurde von Seiten des LBV und der Behörden bestätigt, dass ein Übertreten der Kletterverbote mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Wie schon in den vergangenen Jahren ergeht an alle Kletterer die Bitte, die bestehenden Beschränkungen zu beachten. Zeitlich befristete Kletterverbote im nördlichen FrankenjuraAilsbachtal:
Veldensteiner Forst, Pegnitztal, Hersbrucker Alb & Lehenhammertal
Trubachtal & Seitentäler
Wiesenttal
Leinleitertal
Püttlachtal
Bamberger Gebiete
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